Vermittlung mit Gutschein der Agentur für Arbeit und den Kommunen
Durch den Vermittlungsgutschein nach SGB III und SGB II können Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II Empfänger kostenlos die Hilfe privater Arbeitsvermittler in Anspruch nehmen. Hierdurch erhöhen sich die Chancen für die Arbeitssuchenden auf eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Eine freie Arbeitsvermittlung sollte effizient und professionell arbeiten. Profitieren Sie von meinem Know-How. Vermittlungs- und Beratungsinhalte
- Persönliches Erstgespräch
- Aufnahme Ihres Arbeitnehmerprofils
- Feststellung persönlicher und fachlicher Voraussetzungen
- vorhandene Qualifikationen -
- Erstellung einer aussagekräftigen Bewerbungsunterlage
- nach hausinternem Know-how, zum Verbleib im Hause -
- Initiierung von Bewerbungsaktivitäten und Gesprächen
- in Absprache mit Ihnen als Kunde/in -
- Begleitung zu Bewerbungsgesprächen
- bei Bedarf -
Voraussetzungen
- Vermittlungsgutschein in Kopie
- schriftliche Auftragserteilung
Vermittlung auf Honorarbasis
Sollten Sie nicht im Besitz eines Vermittlungsgutscheins sein, können Sie trotzdem meine Dienste als private Arbeitsvermittlerin in Anspruch nehmen. Hierbei wird ein Honorar vereinbart welches nur bei Erfolg fällig wird. Vermittlungs- und Beratungsinhalte
- Persönliches Erstgespräch
- Aufnahme Ihres Arbeitnehmerprofils
- Feststellung persönlicher und fachlicher Vorraussetzungen
- vorhandene Qualifikationen -
- Erarbeitung möglicher Schlüsselqualifikationen
- zur Inanspruchnahme möglicher anderer Berufsfelder -
- Erstellung einer aussagekräftigen Bewerbungsunterlage
- nach hausinternem Know-how, zum Verbleib im Hause -
- Initiierung von Bewerbungsaktivitäten und Gesprächen
- in Absprache mit Ihnen als Kunde/in -
- Dokumentation der Bewerbungsaktivitäten
Vorausetzungen
- schriftliche Auftragserteilung
- vereinbartes Honorar - nur bei Erfolg -
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